GNU General Public License

Deutsche bersetzung der Version 3, 29. Juni 2007

Copyright  2007 Free Software Foundation, Inc. (http://fsf.org/) 51 Franklin Street, Fifth Floor, 
Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und unvernderte Kopien zu 
verbreiten; nderungen sind jedoch nicht erlaubt.

Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die englischsprachige Originalversion!

Vorwort

Die GNU General Public License  die Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz  ist eine freie 
Copyleft-Lizenz fr Software und andere Arten von Werken.

Die meisten Lizenzen fr Software und andere nutzbaren Werke sind daraufhin entworfen worden, 
Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Werke mit anderen zu teilen und zu verndern. Im Gegensatz 
dazu soll Ihnen die GNU General Public License die Freiheit garantieren, alle Versionen eines 
Programms zu teilen und zu verndern. Sie soll sicherstellen, da die Software fr alle ihre 
Benutzer frei bleibt. Wir, die Free Software Foundation, nutzen die GNU General Public License 
fr den grten Teil unserer Software; sie gilt auerdem fr jedes andere Werk, dessen Autoren es 
auf diese Weise freigegeben haben. Auch Sie knnen diese Lizenz auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, so beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf den Preis. 
Unsere Allgemeinen ffentlichen Lizenzen sind darauf angelegt, sicherzustellen, da Sie die 
Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafr etwas zu berechnen, wenn Sie 
mchten), die Mglichkeit, da Sie die Software als Quelltext erhalten oder den Quelltext auf 
Wunsch bekommen, da Sie die Software ndern oder Teile davon in neuen freien Programmen 
verwenden drfen und da Sie wissen, da Sie dies alles tun drfen.

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern 
oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesem Grunde tragen Sie eine 
Verantwortung, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder die Software verndern: die 
Verantwortung, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten  kostenlos oder gegen 
Bezahlung  mssen Sie an die Empfnger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten 
haben. Sie mssen sicherstellen, da auch die Empfnger die Software im Quelltext erhalten bzw. 
den Quelltext erhalten knnen. Und Sie mssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre 
Rechte kennen.

Software-Entwickler, die die GNU GPL nutzen, schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie 
machen ihr Urheberrecht (Copyright) auf die Software geltend, und (2) sie bieten Ihnen diese 
Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu 
verndern.

Um die Entwickler und Autoren zu schtzen, stellt die GPL darberhinaus klar, da fr diese freie 
Software keinerlei Garantie besteht. Um sowohl der Anwender als auch der Autoren Willen 
erfordert die GPL, da modifizierte Versionen der Software als solche gekennzeichnet werden, 
damit Probleme mit der modifizierten Software nicht flschlicherweise mit den Autoren der 
Originalversion in Verbindung gebracht werden.

Manche Gerte sind daraufhin entworfen worden, ihren Anwendern zu verweigern, modifizierte 
Versionen der darauf laufenden Software zu installieren oder laufen zu lassen, wohingegen der 
Hersteller diese Mglichkeit hat. Dies ist grundstzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der 
Anwender zu schtzen, die Software zu modifizieren. Derartige gezielte mibruchliche 
Verhaltensmuster finden auf dem Gebiet persnlicher Gebrauchsgegenstnde statt  also genau 
dort, wo sie am wenigsten akzeptabel sind. Aus diesem Grunde wurde diese Version der GPL 
daraufhin entworfen, diese Praxis fr diese Produkte zu verbieten. Sollten derartige Probleme 
substantiell auf anderen Gebieten auftauchen, sind wir bereit, diese Regelung auf diese Gebiete 
auszudehnen, soweit dies notwendig ist, um die Freiheit der Benutzer zu schtzen.

Schlielich und endlich ist jedes Computerprogramm permanent durch Software-Patente bedroht. 
Staaten sollten es nicht zulassen, da Patente die Entwicklung und Anwendung von Software fr 
allgemein einsetzbare Computer einschrnken, aber in Staaten, wo dies geschieht, wollen wir die 
spezielle Gefahr vermeiden, da Patente dazu verwendet werden, ein freies Programm im 
Endeffekt proprietr zu machen. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, da Patente nicht 
verwendet werden knnen, um das Programm nicht-frei zu machen.

Es folgen die przisen Bedingungen fr das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren.
LIZENZBEDINGUNGEN
0. Definitionen

Diese Lizenz bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.

Mit Urheberrecht sind auch urheberrechthnliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von 
Werken Anwendung finden, beispielsweise auf Fotomasken in der Halbleitertechnologie.

Das Programm bezeichnet jedes urheberrechtlich schtzbare Werk, das unter diese Lizenz 
gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer wird als Sie angeredet. Lizenznehmer und Empfnger 
knnen natrliche oder rechtliche Personen sein.

Ein Werk zu modifizieren bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf 
eine Weise umzuarbeiten, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein Eins-zu-eins-
Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird als modifizierte Version des frheren 
Werks oder als auf dem frheren Werk basierendes Werk bezeichnet.

Ein betroffenes Werk bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem 
Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu propagieren bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, fr die man wegen 
Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen wrde, 
ausgenommen das Ausfhren auf einem Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. von 
Modifikationen, die an niemanden weitergegeben werden. Unter das Propagieren eines Werks 
fallen Kopieren, Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), ffentliches Zugnglichmachen und 
in manchen Staaten noch weitere Ttigkeiten.

Ein Werk zu bertragen bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten ermglicht, das 
Werk zu kopieren oder Kopien zu erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer ber ein 
Computer-Netzwerk ohne bergabe einer Kopie ist keine bertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt angemessene rechtliche Hinweise in dem Umfang, 
da sie eine zweckdienliches und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen 
angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, da keine Garantie fr das 
Werk besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gewhrt wird), da Lizenznehmer 
das Werk gem dieser Lizenz bertragen drfen und wie man ein Exemplar dieser Lizenz zu 
Gesicht bekommen kann. Wenn die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder 
Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Men, dann erfllt ein deutlich sichtbarer Punkt in dieser Liste 
dieses Kriterium.
1. Quelltext

Der Quelltext eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die fr Bearbeitungen 
vorzugsweise verwendet wird. Objekt-Code bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks.

Eine Standardschnittstelle bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard 
eines anerkannten Standardisierungsgremiums ist oder  im Falle von Schnittstellen, die fr eine 
spezielle Programmiersprache spezifiziert wurden  eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in 
dieser Programmiersprache arbeiten, weithin gebruchlich ist.

Die Systembibliotheken eines ausfhrbaren Werks enthalten alles, ausgenommen das Werk als 
Ganzes, was (a) normalerweise zum Lieferumfang einer Hauptkomponente gehrt, aber selbst nicht 
die Hauptkomponente ist, und (b) ausschlielich dazu dient, das Werk zusammen mit der 
Hauptkomponente benutzen zu knnen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, fr die 
eine Implementation als Quelltext ffentlich erhltlich ist. Eine Hauptkomponente bezeichnet in 
diesem Zusammenhang eine grere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern, Fenstersystem 
usw.) des spezifischen Betriebssystems (soweit vorhanden), auf dem das ausfhrbare Werk luft, 
oder des Compilers, der zur Erzeugung des Objekt-Codes eingesetzt wurde, oder des fr die 
Ausfhrung verwendeten Objekt-Code-Interpreters.

Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Form von Objekt-Code bezeichnet den 
vollstndigen Quelltext, der bentigt wird, um das Werk zu erzeugen, es zu installieren, um (im 
Falle eines ausfhrbaren Werks) den Objekt-Code auszufhren und um das Werk zu modifizieren, 
einschlielich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitten. Er schliet jedoch nicht die 
Systembibliotheken, allgemein einsetzbare Werkzeuge oder allgemein erhltliche freie 
Computerprogramme mit ein, die in unmodifizierter Form verwendet werden, um die o.a. 
Ttigkeiten durchzufhren, die aber nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel enthlt der 
korrespondierende Quelltext die zum Programmquelltext gehrenden 
Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Quelltexte von dynamisch eingebundenen Bibliotheken 
und Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist, beispielsweise 
durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen diesen Unterprogrammen 
und anderen Teilen des Werks.

Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das der Anwender aus anderen Teilen 
des korrespondierenden Quelltextes automatisch regenerieren kann.

Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist das Werk selbst.
2. Grundlegende Genehmigungen

Alle unter dieser Lizenz gewhrten Rechte werden gewhrt auf Grundlage des Urheberrechts an 
dem Programm, und sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfllt sind. 
Diese Lizenz erklrt ausdrcklich Ihr uneingeschrnktes Recht zur Ausfhrung des unmodifizierten 
Programms. Die beim Ausfhren eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter 
diese Lizenz nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes Werk darstellen. Diese 
Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung  oder seine 
Entsprechung  an.

Sie drfen betroffene Werke, die Sie nicht bertragen, uneingeschrnkt erzeugen, ausfhren und 
propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie drfen betroffene Werke an Dritte 
bertragen fr den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv fr Sie durchzufhren oder 
Einrichtungen fr Sie bereitzustellen, um diese Werke auszufhren, vorausgesetzt, Sie erfllen alle 
Bedingungen dieser Lizenz fr das bertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen 
liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke fr Sie anfertigen oder ausfhren, mssen 
dies ausschlielich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter 
Bedingungen, die ihnen verbieten, auerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres 
urheberrechtlich geschtzten Materials anzufertigen.

bertragung ist in jedem Fall ausschlielich unter den unten aufgefhrten Bedingungen gestattet. 
Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen 10 unntig.
3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen

Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus' unter jedwedem 
anwendbarem Recht betrachtet werden, das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 
1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder unter vergleichbaren Gesetzen, die die 
Umgehung derartiger Mechanismen verbietet oder einschrnkt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung 
technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit diese Umgehung durch die Ausbung der von 
dieser Lizenz gewhrten Rechte in bezug auf das betroffene Werk herbeigefhrt wird, und Sie 
weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder Modifikation des Werks zu beschrnken, um 
Ihre Rechtsansprche oder Rechtsansprche Dritter zum Verbot der Umgehung technischer 
Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.
4. Unvernderte Kopien

Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn 
erhalten, bertragen, sofern Sie auf deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie einen 
angemessenen Urheberrechts-Vermerk verffentlichen, alle Hinweise intakt lassen, da diese 
Lizenz und smtliche gem 7 hinzugefgten Einschrnkungen auf den Quelltext anwendbar sind, 
alle Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen Empfngern 
gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie drfen fr jede bertragene Kopie ein Entgelt  oder auch kein Entgelt  verlangen, und Sie 
drfen Kundendienst- oder Garantieleistungen gegen Entgelt anbieten.
5. bertragung modifizierter Quelltextversionen

Sie drfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die ntigen Modifikationen, um es aus 
dem Programm zu generieren, kopieren und bertragen in Form von Quelltext unter den 
Bestimmungen von 4, vorausgesetzt, da Sie zustzlich alle im folgenden genannten Bedingungen 
erfllen:

a) 	Das vernderte Werk mu auffllige Vermerke tragen, die besagen, da Sie es modifiziert 
haben, und die ein darauf bezogenes Datum angeben.
b) 	Das vernderte Werk mu auffllige Vermerke tragen, die besagen, da es unter dieser 
Lizenz einschlielich der gem 7 hinzugefgten Bedingungen herausgegeben wird. Diese 
Anforderung wandelt die Anforderung aus 4 ab, alle Hinweise intakt zu lassen.
c) 	Sie mssen das Gesamtwerk als Ganzes gem dieser Lizenz an jeden lizensieren, der in 
den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz wird daher  ggf. einschlielich zustzlicher 
Bedingungen gem 7  fr das Werk als Ganzes und alle seine Teile gelten, unabhngig davon, 
wie diese zusammengepackt werden. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner 
anderen Weise zu lizensieren, setzt aber eine derartige Erlaubnis nicht auer Kraft, wenn Sie sie 
diese gesondert erhalten haben.
d) 	Wenn das Werk ber interaktive Benutzerschnittstellen verfgt, mssen diese jeweils 
angemessene rechtliche Hinweise anzeigen. Wenn allerdings das Programm interaktive 
Benutzerschnittstellen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, braucht Ihr 
Werk nicht dafr zu sorgen, da sie dies tun.

Die Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen gesonderten und unabhngigen 
Werken, die nicht ihrer Natur nach Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit 
ihm in einer Weise kombiniert sind, um ein greres Programm zu bilden, in oder auf einem 
Speicher- oder Verbreitungsmedium wird als Aggregat bezeichnet, wenn die Zusammenstellung 
und das sich fr sie ergebende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugriff oder die 
Rechte der Benutzer der Zusammenstellung weiter einzuschrnken, als dies die einzelnen Werke 
erlauben. Die Aufnahme des betroffenen Werks in ein Aggregat sorgt nicht dafr, da diese Lizenz 
auf die anderen Teile des Aggregats wirke.
6. bertragung in Nicht-Quelltext-Form

Sie drfen ein betroffenes Werk in Form von Objekt-Code unter den Bedingungen der Paragraphen 
4 und 5 kopieren und bertragen  vorausgesetzt, da Sie auerdem den maschinenlesbaren 
korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz bertragen auf eine der 
folgenden Weisen:

a) 	Sie bertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschlielich ein 
physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit dem korrespondierenden Quelltext, der sich 
unvernderlich auf einem haltbaren physikalischen Medium befindet, das blicherweise fr den 
Austausch von Software verwendet wird.
b) 	Sie bertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschlielich ein 
physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei 
Jahre lang gltig sein mu und so lange, wie Sie Ersatzteile und Kundendienst fr dieses 
Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objekt-Codes ist, entweder (1) eine Kopie des 
korrespondierenden Quelltextes der gesamten Software, die in dem Produkt enthalten und von 
dieser Lizenz betroffen ist, zur Verfgung zu stellen  auf einem haltbaren physikalischen Medium, 
das blicherweise fr den Austausch von Software verwendet wird, und zu nicht hheren Kosten 
als denen, die begrndbar durch den physikalischen Vorgang der bertragung des Quelltextes 
anfallen, oder (2) kostenlosen Zugriff, um den korrespondierenden Quelltext von einem Netzwerk-
Server zu kopieren.
c) 	Sie bertragen Kopien des Objekt-Codes gemeinsam mit einer Kopie des schriftlichen 
Angebots, den korrespondierenden Quelltext zur Verfgung zu stellen. Diese Alternative ist nur fr 
gelegentliche, nicht-kommerzielle bertragung zulssig und nur, wenn Sie den Objekt-Code als 
mit einem entsprechenden Angebot gem Absatz 6b erhalten haben.
d) 	

Sie bertragen den Objekt-Code dadurch, da Sie Zugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle 
gewhren, und bieten gleichwertigen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext auf gleichem 
Weg auf dieselbe Stelle und ohne zustzliche Kosten. Sie mssen nicht von den Empfngern 
verlangen, den korrespondierenden Quelltext gemeinsam mit dem Objekt-Code zu kopieren. Wenn 
es sich bei der fr das Kopieren vorgesehenen Stelle um einen Netzwerk-Server handelt, darf sich 
der korrespondierende Quelltext auf einem anderen Server befinden (von Ihnen oder von einem 
Dritten betrieben), der gleichwertige Kopiermglichkeiten untersttzt  vorausgesetzt Sie legen 
dem Objekt-Code klare Anleitungen bei, die besagen, wo der korrespondierende Quelltext zu 
finden ist. Unabhngig davon, welcher Netzwerk-Server den korrespondierenden Quelltext 
beherbergt, bleiben Sie verpflichtet, sicherzustellen, da dieser lange genug bereitgestellt wird, um 
diesen Bedingungen zu gengen.
e) 	Sie bertragen den Objekt-Code unter Verwendung von Peer-To-Peer-bertragung  
vorausgesetzt, Sie informieren andere Teilnehmer darber, wo der Objekt-Code und der 
korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von Absatz 6d ffentlich und 
kostenfrei angeboten werden.

Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem korrespondierenden Quelltext 
als Systembibliothek ausgeschlossen ist, braucht bei der bertragung des Werks als Objekt-Code 
nicht miteinbezogen zu werden.

Ein Benutzerprodukt ist entweder (1) ein Endbenutzerprodukt, womit ein materieller 
persnlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise fr den persnlichen oder familiren Gebrauch 
oder im Haushalt eingesetzt wird, oder (2) alles, was fr den Einbau in eine Wohnung hin 
entworfen oder dafr verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein Endbenutzerprodukt 
ist, sollen Zweifelsflle als erfat gelten. Wenn ein spezieller Anwender ein spezielles Produkt 
erhlt, bezeichnet normalerweise einsetzen eine typische oder weitverbreitete Anwendung dieser 
Produktklasse, unabhngig vom Status des speziellen Anwenders oder der Art und Weise, wie der 
spezielle Anwender des spezielle Produkt tatschlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, da 
er es einsetzt. Ein Produkt gilt als Endbenutzerprodukt unabhngig davon, ob es substantiellen 
kommerziellen, industriellen oder nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser 
Nutzen stellt das einzige signifikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.

Mit Installationsinformationen fr ein Benutzerprodukt sind jedwede Methoden, Prozeduren, 
Berechtigungsschlssel oder andere informationen gemeint, die notwendig sind, um modifizierte 
Versionen eines betroffenen Werks, die aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden 
Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren und auszufhren. Die 
Informationen mssen ausreichen, um sicherzustellen, da das Weiterfunktionieren des 
modifizierten Objekt-Codes in keinem Fall verhindert oder gestrt wird aus dem einzigen Grunde, 
weil Modifikationen vorgenommen worden sind.

Wenn Sie Objekt-Code gem diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen mit oder speziell fr 
den Gebrauch innerhalb eines Benutzerprodukts bertragen und die bertragung als Teil einer 
Transaktion stattfindet, in der das Recht auf den Besitz und die Benutzung des Benutzerprodukts 
dauerhaft auf den Empfnger bergeht (unabhngig davon, wie diese Transaktion charakterisiert 
ist), mssen dem gem diesem Paragraphen mitbertragenen korrespondierenden Quelltext die 
Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch 
irgendeine Drittpartei die Mglichkeit behlt, modifizierten Objekt-Code auf dem Benutzerprodukt 
zu installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, schliet keine Anforderung mit ein, 
weiterhin Kundendienst, Garantie oder Updates fr ein Werk bereitzustellen, das vom Empfnger 
modifiziert oder installiert worden ist, oder fr das Benutzerprodukt, in dem das Werk modifiziert 
oder installiert worden ist. Der Zugriff auf ein Computer-Netzwerk darf verweigert werden, wenn 
die Modifikation selbst die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinflut oder wenn 
sie die Regeln und Protokolle fr die Kommunikation ber das Netzwerk verletzt.

Der korrespondierende Quelltext und die Installationsinformationen, die in bereinstimmung mit 
diesem Paragraphen bertragen werden, mssen in einem ffentlich dokumentierten Format 
vorliegen (fr das eine Implementation in Form von Quelltext ffentlich zugnglich ist), und sie 
drfen keine speziellen Passwrter oder Schlssel fr das Auspacken, Lesen oder Kopieren 
erfordern.
7. Zustzliche Bedingungen

Zustzliche Genehmigungen sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergnzen, 
indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen zulassen. Zustzliche Genehmigungen 
zur Anwendung auf das gesamte Programm sollen so betrachtet werden, als wren sie in dieser 
Lizenz enthalten, soweit dies unter anwendbarem Recht zulssig ist. Wenn zustzliche 
Genehmigungen nur fr einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat unter diesen 
Genehmigungen verwendet werden; das gesamte Programm jedoch unterliegt weiterhin dieser 
Lizenz ohne Beachtung der zustzlichen Genehmigungen.

Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz drfen Sie fr Material, das Sie einem 
betroffenen Werk hinzufgen (sofern Sie durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials 
autorisiert sind), die Bedingungen dieser Lizenz um folgendes ergnzen:

a) 	Gewhrleistungsausschlu oder Haftungsbegrenzung abweichend von 15 und 16 dieser 
Lizenz oder
b) 	die Anforderung, spezifizierte sinnvolle rechtliche Hinweise oder Autorenschaftshinweise 
in diesem Material oder in den angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen 
Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder
c) 	das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder die Anforderung, da 
modifizierte Versionen des Materials auf angemessens Weise als vom Original verschieden 
markiert werden, oder
d) 	Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials fr 
Werbezwecke oder
e) 	das Zurckweisen der Einrumung von Rechten gem dem Markenrecht zur Benutzung 
gewisser Produktnamen, Produkt- oder Service-Marken oder
f) 	die Erfordernis der Freistellung des Lizenznehmers und der Autoren des Materials durch 
jeden, der die Software (oder modifizierte Versionen davon) bertrgt, mit vertraglichen Prmissen 
der Verantwortung gegenber dem Empfnger fr jede Verantwortung, die diese vertraglichen 
Prmissen diesen Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.

Alle anderen hinzugefgten einschrnkenden Bedingungen werden als zustzliche 
Einschrnkungen im Sinne von 10 betrachtet. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, 
oder ein Teil davon dieser Lizenz untersteht zuzglich einer weiteren Bedingung, die eine 
zustzliche Einschrnkung darstellt, drfen Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein 
Lizenzdokument eine zustzliche Einschrnkung enthlt, aber die Relizensierung unter dieser 
Lizenz erlaubt, drfen Sie dem betroffenen Werk Material hinzufgen, das den Bedingungen jenes 
Lizenzdokuments unterliegt, unter der Voraussetzung, da die zustzlichen Einschrnkungen bei 
einer derartigen Relizensierung oder bertragung verfallen.

Wenn Sie einem betroffenen Werk in bereinstimmung mit diesem Paragraphen Bedingungen 
hinzufgen, mssen Sie in den betroffenen Quelltextdateien eine Aufstellung der zustzlichen 
Bedingungen plazieren, die auf diese Quelltextdatei Anwendung finden, oder einen Hinweis darauf, 
wo die Zustzlichen Bedingungen zu finden sind.

Zustzliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder Einschrnkungen, drfen in Form einer 
separaten schriftlichen Lizenz oder in Form von Ausnahmen festgelegt werden; die o.a. 
Anforderungen gelten in jedem Fall.
8. Kndigung

Sie drfen das Programm nicht verbreiten oder modifizieren, sofern es nicht durch diese Lizenz 
ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Verbreitung oder Modifizierung ist 
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschlielich aller 
Patentlizenzen gem 11 Abs. 3).

Wenn Sie jedoch alle Verletzungen dieser Lizenz beenden, wird Ihre Lizenz durch einen speziellen 
Urheberrechtsinhaber wiederhergestellt, und zwar (a) vorbergehend, solange nicht bzw. bis der 
Rechteinhaber Ihre Lizenz ausdrcklich und endgltig kndigt, und (b) dauerhaft, sofern es der 
Rechteinhaber versumt, Sie auf sinnvolle Weise auf die Lizenzverletzung innerhalb von 60 Tagen 
ab deren Beendigung hinzuweisen.

Darberhinaus wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber permanent 
wiederhergestellt, wenn Sie der Rechteinhaber auf sinnvolle Weise auf die Verletzung hinweist, 
wenn auerdem dies das erste Mal ist, da Sie auf die Verletzung dieser Lizenz (fr jedes Werk) 
des Rechteinhabers hingewiesen werden, und wenn Sie die Verletzung innerhalb von 30 Tagen ab 
dem Eingang des Hinweises einstellen.

Die Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz beendet nicht die Lizenzen Dritter, die von Ihnen 
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht 
dauerhaft wiederhergestellt worden sind, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen fr dasselbe 
Material gem 10 zu erhalten.
9. Annahme der Lizenz keine Voraussetzung fr den Besitz von Kopien

Um eine Kopie des Programms auszufhren, ist es nicht erforderlich, da Sie diese Lizenz 
annehmen. Die nebenbei stattfindende Verbreitung eines betroffenen Werks, die sich ausschlielich 
als Konsequenz der Teilnahme an einer Peer-To-Peer-Datenbertragung ergibt, um eine Kopie 
entgegennehmen zu knnen, erfordert ebenfalls keine Annahme dieser Lizenz. Jedoch gibt Ihnen 
nichts auer dieser Lizenz die Erlaubnis, das Programm oder jedes betroffene Werk zu verbreiten 
oder zu verndern. Diese Handlungen verstoen gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz 
nicht anerkennen. Indem Sie daher ein betroffenes Werk verndern oder propagieren, erklren Sie 
Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz, die Ihnen diese Ttigkeiten erlaubt.
10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, erhlt der Empfnger automatisch vom 
ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszufhren, zu verndern und zu propagieren  
in bereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser 
Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine Organisations-Transaktion ist entweder eine Transaktion, bei der die Kontrolle ber eine 
Organisation oder das im wesentlichen gesamte Kapital einer solchen, bertragen wird, oder sie ist 
die Aufteilung einer Organisation in mehrere oder die Fusion mehrerer Organisationen zu einer. 
Wenn die Propagation eines betroffenen Werks durch eine Organisations-Transaktion erfolgt, 
erhlt jeder an der Transaktion Beteiligte, der eine Kopie des Werks erhlt, zugleich jedwede 
Lizenz an dem Werk, die der Interessenvorgnger des Beteiligten hatte, sowie das Recht auf den 
Besitz des korrespondierenden Quelltextes des Werks vom Interessenvorgnger, wenn dieser ihn 
hat oder mit vertretbarem Aufwand beschaffen kann.

Sie drfen keine zustzlichen Einschrnkungen bzgl. der Ausbung der unter dieser Lizenz 
gewhrten oder zugesicherten Rechte vornehmen. Beispielsweise drfen Sie keine Lizenzgebhr 
oder sonstige Gebhr fr die Ausbung der unter dieser Lizenz gewhrten Rechte verlangen, und 
Sie drfen keine Rechtsstreitigkeit beginnen (eingeschlossen Kreuz- oder Gegenansprche in einem 
Gerichtsverfahren), in der Sie unterstellen, da irgendein Patentanspruch durch Erzeugung, 
Anwendung, Verkauf, Verkaufsangebot oder Import des Programms oder irgendeines Teils davon 
verletzt wurde.
11. Patente

Ein Kontributor ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Benutzung des Programms oder eines auf 
dem Programm basierenden Werks unter dieser Lizenz erlaubt. Das auf diese Weise lizensierte 
Werk bezeichnen wir als die Kontributor-Version des Kontributors.

Die wesentlichen Patentansprche eines Kontributors sind all diejenigen Patentansprche, die der 
Kontributor besitzt oder kontrolliert, ob bereits erworben oder erst in Zukunft zu erwerben, die 
durch irgendeine Weise des gem dieser Lizenz erlaubten Erzeugens, Ausfhrens oder Verkaufens 
seiner Kontributor-Version verletzt wrden. Dies schliet keine Patentansprche ein, die erst als 
Konsequenz weiterer Modifizierung seiner Kontributor-Version entstnden. Fr den Zweck dieser 
Definition schliet "Kontrolle" das Recht mit ein, Unterlizenzen fr ein Patent zu erteilen auf eine 
Weise, die mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbar ist.

Jeder Kontributor gewhrt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und gebhrenfreie Patentlizenz 
gem den wesentlichen Patentansprchen des Kontributors, den Inhalt seiner Kontributor-Version 
zu erzeugen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und auerdem auszufhren, zu 
modifizieren und zu propagieren.

In den folgenden drei Abstzen ist eine Patentlizenz jedwede ausdrckliche Vereinbarung oder 
Verpflichtung, wie auch immer benannt, ein Patent nicht geltend zu machen (beispielsweise eine 
ausdrckliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine Zusicherung, bei Patentverletzung nicht zu 
klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu erteilen bedeutet, eine solche Vereinbarung oder 
Verpflichtung zu beschlieen, ein Patent nicht gegen ihn durchzusetzen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk bertragen, das wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen ist, 
und wenn der korrespondierende Quelltext nicht fr jeden zum Kopieren zur Verfgung gestellt 
wird  kostenlos, unter den Bedingungen dieser Lizenz und ber einen ffentlich zugnglichen 
Netzwerk-Server oder andere leicht zugngliche Mittel , dann mssen Sie entweder (1) dafr 
sorgen, da der korrespondierende Quelltext auf diese Weise verfgbar gemacht wird oder (2) 
dafr sorgen, da Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz fr dieses spezielle Werk entzogen 
werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, da die 
Patentlizenz auf nachgeordnete Empfnger ausgedehnt wird. Wissentlich angewiesen sein 
bedeutet, da Sie tatschliches Wissen darber haben, da  auer wegen der Patentlizenz  Ihre 
bertragung des betroffenen Werks in einen Staat oder die Benutzung des betroffenen Werks durch 
Ihren Empfnger in einem Staat, eins oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Staat 
verletzen wrden, deren Gltigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.

Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung, 
ein betroffenes Werk bertragen oder durch Vermittlung einer bertragung propagieren, und Sie 
gewhren einigen Empfngern eine Patentlizenz, die ihnen das Benutzen, Propagieren, 
Modifizieren und bertragen einer speziellen Kopie des betroffenen Werks gestatten, dann wird 
die von Ihnen gewhrte Patentlizenz automatisch auf alle Empfnger des betroffenen Werks und 
darauf basierender Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist diskriminierend, wenn sie in ihrem Gltigkeitsbereich die speziell unter 
dieser Lizenz gewhrten Rechte nicht einschliet, wenn sie die Ausbung dieser Rechte verbietet 
oder wenn sie die Nichtausbung einer oder mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie drfen 
ein betroffenes Werk nicht bertragen, wenn Sie Partner in einem Vertrag mit einer Drittpartei sind, 
die auf dem Gebiet der Verbreitung von Software geschftlich ttig ist, gem dem Sie dieser 
Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Ma Ihrer Aktivitt des bertragens des Werks basieren, 
und gem dem die Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen gewhrt, die das 
Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung mit von Ihnen bertragenen Kopien des betroffenen 
Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) hauptschlich fr und in Verbindung mit spezifischen 
Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in 
diesen Vertrag vor dem 28. Mrz 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem Datum 
erteilt.

Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die irgendeine implizite Lizenz oder 
sonstige Abwehr gegen Rechtsverletzung ausschliet oder begrenzt, die Ihnen ansonsten gem 
anwendbarem Patentrecht zustnde.
12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter

Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig) Bedingungen auferlegt 
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht 
von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, ein betroffenes Werk unter 
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen 
Verpflichtungen zu bertragen, dann drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht 
bertragen. Wenn Sie zum Beispiel Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denen, 
denen Sie das Programm bertragen haben, eine Gebhr fr die weitere bertragung einzufordern, 
dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch diese Lizenz zu befolgen darin, 
ganz auf die bertragung des Programms zu verzichten.
13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License

Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen gestattet, ein betroffenes Werk mit 
einem Werk zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder zu kombinieren, 
das unter Version 3 der GNU Affero General Public License steht, und das Ergebnis zu bertragen. 
Die Bedingungen dieser Lizenz bleiben weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das 
betroffene Werk darstellt, aber die speziellen Anforderungen der GNU Affero General Public 
License, 13, die sich auf Interaktion ber ein Computer-Netzwerk beziehen, werden auf die 
Kombination als solche anwendbar.
14. berarbeitungen dieser Lizenz

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete und/oder neue Versionen der 
General Public License verffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der 
gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und 
Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm 
angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder jeder spteren 
Version (or any later version) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen 
der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen spteren Version, die von der Free 
Software Foundation verffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, 
knnen Sie eine beliebige Version whlen, die je von der Free Software Foundation verffentlicht 
wurde.
15. Gewhrleistungsausschlu

Es besteht keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies gesetzlich zulssig ist. Sofern 
nicht anderweitig schriftlich besttigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das 
Programm so zur Verfgung, wie es ist, ohne irgendeine Gewhrleistung, weder ausdrcklich 
noch implizit, einschlielich  aber nicht begrenzt auf  die implizite Gewhrleistung der 
Marktreife oder der Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezglich 
Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als 
fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei 
Ihnen.
16. Haftungsbegrenzung

In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist 
irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt 
modifiziert oder bertragen hat, Ihnen gegenber fr irgendwelche Schden haftbar, einschlielich 
jeglicher allgemeiner oder spezieller Schden, Schden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder 
Folgeschden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms 
folgen (einschlielich  aber nicht beschrnkt auf  Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von 
Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des 
Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein 
Urheberrechtsinhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden unterrichtet worden war.
17. Interpretation von  15 und 16

Sollten der o.a. Gewhrleistungsausschlu und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer 
Bedingungen gem lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale 
Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit 
dem Programm am nchsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche 
Garantieerklrung oder Haftungsbernahme bei.
ENDE DER LIZENZBEDINGUNGEN
